Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 (ehemals BGV A2), wie: - Betreuung von Unternehmen im Arbeitsschutz
- Arbeitsplatz / Betriebsbegehungen
- Gefährdungsbeurteilungen
- Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung
- Unterstützung bei der Schaffung einer geeigneten Organisation und Integration in die Führungstätigkeit
- Unfallanalysen
- Unterweisungen
Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit / Sicherheitsfachkräfte nach DGUV 2 (Auszug) Die Grundbetreuung ( Betriebe mit mehr als 10 MA) umfasst folgende Kernaufgaben (Auszug!): | Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung (Beurteilung der Arbeitsbedingungen) 1.1 | Unterstützung bei der Implementierung eines Gesamtkonzeptes zur Gefährdungsbeurteilung | 1.2 | Unterstützung bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung | 1.3 | Beobachtung der gelebten Praxis und Auswertung der Gefährdungsbeurteilung |
| | Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung – Verhältnisprävention 2.1 | Eigeninitiatives Handeln zur Verhältnisprävention an bestehenden Arbeitssystemen | 2.2 | Eigeninitiatives Handeln zur Verhältnisprävention bei Veränderung der Arbeitsbedingungen |
| | Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung – Verhaltensprävention 3.1 | Unterstützung bei Unterweisungen, Betriebsanweisungen, Qualifizierungsmaßnahmen | 3.2 | Motivieren zum sicherheits- und gesundheitsgerechten Verhalten | 3.3 | Information und Aufklärung | 3.4 | Kollektive arbeitsmedizinische Beratung der Beschäftigten |
| | Unterstützung bei der Schaffung einer geeigneten Organisation und Integration in die Führungstätigkeit 4.1 | Integration des Arbeitsschutzes in die Aufbauorganisation | 4.2 | Integration des Arbeitsschutzes in die Unternehmensführung | 4.3 | Beratung zu erforderlichen Ressourcen zur Umsetzung der Arbeitsschutzmaßnahmen | 4.4 | Kommunikation und Information sichern | 4.5 | Berücksichtung der Arbeitsschutzbelange in betrieblichen Prozessen | 4.6 | Betriebliche arbeitsschutzspezifische Prozesse organisieren | 4.7 | Ständige Verbesserung sicherstellen |
| | Untersuchung nach Ereignissen 5.1 | Untersuchungen von Ereignissen, Ursachenanalysen und deren Auswertungen | 5.2 | Ermitteln von Unfallschwerpunkten sowie Schwerpunkten arbeitsbedingter Erkrankungen | 5.3 | Verbesserungsvorschläge |
| | Allgemeine Beratung von Arbeitgebern und Führungskräften, betrieblichen Interessenvertretungen, Beschäftigten 6.1 | Beratung zu Rechtsgrundlagen, Stand der Technik und Arbeitsmedizin, wissenschaftlichen Erkenntnissen | 6.2 | Beantwortung von Anfragen | 6.3 | Verbreitung der Information im Unternehmen, einschließlich Teambesprechungen | 6.4 | Externe Beratung zu speziellen Problemen des Arbeitsschutzes organisieren |
| | Erstellung von Dokumentationen, Erfüllung von Meldepflichten 7.1 | Unterstützung bei der Erstellung von Dokumentationen | 7.2 | Unterstützung bei der Erfüllung von Meldepflichten gegenüber den zuständigen Behörden und Unfallversicherungsträgern | 7.3 | Dokumentation von Vorschlägen an den Arbeitgeber einschließlich Angabe des jeweiligen Umsetzungsstandes | 7.4 | Dokumentation zur eigenen Tätigkeit und zur Inanspruchnahme der Einsatzzeiten |
| | Mitwirken in betrieblichen Besprechungen 8.1 | Direkte persönliche Beratung von Arbeitgebern | 8.2 | Teilnahme an Dienstgesprächen des Arbeitgebers mit seinen Führungskräften | 8.3 | | 8.4 | Teilnahme an sonstigen Besprechungen, einschließlich Betriebsversammlung | 8.5 | Nutzung eines ständigen Kontaktes mit Führungskräften | 8.6 | Sitzung des Arbeitsschutzausschusses |
| | Selbstorganisation 9.1 | Ständige Fortbildung organisieren (Aktualisierung und Erweiterung) | 9.2 | Wissensmanagement entwickeln und nutzen | 9.3 | Erfassen und Aufarbeiten von Hinweisen der Beschäftigten | 9.4 | Erfahrungsaustausch insbesondere mit den Unfallversicherungsträgern und den zuständigen Behörden nutzen |
|
|
|
|
|