Prüfung der elektrischen Betriebsmittel nach  BGI/GUV-I 8524/ BGV/DGUV Vorschrift 3

Bei der Bereitstellung und Benutzung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel(Arbeitsmittel) hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass elektrische Gefährdungen ausgeschlossen oder hinreichend begrenzt werden.

Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung hat er insbesondere Art, Umfang und Fristen der erforderlichen Prüfungen zu ermitteln.

Bei der Festlegung der Prüffristen kann sich der Unternehmer auch an den Beispielen aus Abschnitt 3.5.2 der Technischen Regel für Betriebssicherheit „Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen“ TRBS 1201 sowie an den Empfehlungen zur Durchführungsanweisung zu § 5 der Unfallverhütungsvorschrift „elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (BGV/DGUV Vorschrift 3) orientieren.

Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot für die ordnungsgemäße Durchführung der Überprüfung und Dokumentation ihrer elektrischen Betriebsmittel vor Ort in Ihrem Betrieb.

 

 

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