Firma AS.Arbeitsschutz
Andreas Schieche
Fachkraft für Arbeitssicherheit ( Fasi / Sifa )
Im Rahmen von Umfragen sowohl bei Arbeitgebern als auch bei den in den Betrieben Beschäftigten zeigte sich sehr deutlich, dass "Arbeit und Gesundheit" den höchsten Stellenwert bei den persönlichen Bedürfnissen im Zusammenhang mit der künftigen Lebensplanung einnehmen.
Die alleinige Verantwortung für den Erhalt der Gesundheit ihrer Beschäftigten, sowie die Einhaltung der vielfältigen- und unterschiedlichen Unfallverhütungsvorschriften, liegt bei den Unternehmern/Arbeitgebern.
Präventiver Gesundheitsschutz und die Vermeidung von Arbeitsunfällen gewinnen - auch aus wirtschaftlicher Betrachtung für ein Unternehmen- immer mehr an Bedeutung.
In der Praxis zeigt sich jedoch häufig, das von Unternehmern/Arbeitgebern die Bedeutung von Maßnahmen für den Schutz ihrer Beschäftigten sowie der Erhalt ihrer Gesundheit nach wie vor unterschätzt werden. Verbesserte Arbeitsbedingungen schützen vor einem krankheitsbedingten Ausfall der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, erhöhen die Motivation der Beschäftigten und senken die Ausfallzeiten.
Mit der DGUV Vorschrift 2 gibt es seit dem 1. Januar 2011 erstmals für Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand eine einheitliche und gleich lautende Vorgabe zur Konkretisierung des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG). Im Mittelpunkt der Reform steht das neue Konzept der Regelbetreuung der Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten. Die bei den Berufsgenossenschaften bereits eingeführte alternative Kleinbetriebsbetreuung mit weniger als 10 Beschäftigten gilt bei den Unfallkassen ab dem 1. Januar 2013.
Im Wesentlichen konzentriert sich die DGUV Vorschrift 2 auf die Konkretisierung der Fachkunde der Leistungserbringer, sowie auf die zur Erfüllung der gesetzlich bezeichneten Aufgaben der Betriebsärzte und Sicherheitsfachkräfte (Sifas) notwendigen Einsatzzeiten und Leistungen. Der Arbeitgeber hat Betriebsärzte und Sifas schriftlich zu bestellen und ihnen die im Gesetz genannten Aufgaben zu übertragen.
Gerne helfen wir Ihnen bei der Wahrnehmung und Umsetzung dieser komplexen Aufgaben in Ihrer Verantwortung als Unternehmer/Arbeitgeber und schützen Sie vorbeugend vor rechtlichen Konsequenzen in allen Fragen des Arbeitsschutzes,des vorbeugenden Brandschutzes sowie der arbeitsmedizinischen Betreuung Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Spezialisiert auf die Durchführung von Gefährdungsanalysen abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse, erstellen wir gerne schnell und kompetent die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung für Sie.
Unsere regionalen Einsatzbereiche in den Themenbereichen Arbeitsschutz, Arbeitsmedizin, Umweltschutz, Brandschutz und Gefahrstoffe liegen vorwiegend in den Bereichen Bremen, Bremerhaven, Landkreis Osterholz, Landkreis Verden, Cuxhaven, Oldenburg, Delmenhorst, Bremervörde bis hin nach Rotenburg-Wümme, Walsrode und Hamburg. Aber auch darüber hinaus werden wir gerne für Sie tätig wenn es Ihr Bedarf erfordert.