Brandschutz in Betrieben und Unternehmen

Brandschutzbeauftragter

Lutz Mahlstedt

 

                               

Unter Brandschutz versteht man alle Maßnahmen, durch die der Entstehung eines Brandes oder der Ausbreitung eines Brandes durch Feuer oder Rauch vorgebeugt (vorbeugender Brandschutz oder Brandverhütung), und durch die die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten bei einem Brand ermöglicht werden (abwehrender Brandschutz).

Brandschutz ist vielschichtig und findet sich in vielen Bereichen des täglichen Lebens. Daher finden sich zum Beispiel in Deutschland Anforderungen an den Brandschutz in einer Vielzahl von Rechtsvorschriften wie z. B. den Feuerwehrgesetzen und Bauordnungen der sechzehn Bundesländer sowie zahlreichen weiteren Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien. Man unterscheidet den vorbeugenden und den abwehrenden Brandschutz

Gerne unterstützen und beraten wir sie in allen Belangen des vorbeugenden, organisatorischen oder auch baulichen Brandschutz.

AS.Arbeitsschutz  |  AS.Arbeitsschutz@T-Online.de, Phone +49 172 422 6241